






Kostenübernahme:
- Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie im Wochenbett werden von den Krankenkassen übernommen.
- In der gesammten Stillzeit sind bei Stillproblemen zudem vier weitere telefonische Beratungen sowie vier persönliche Konsultationen durch die Hebamme möglich.
- Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung ihres Säuglings die Beratung durch eine Hebamme bis zum Ende des neunten Monats in Anspruch nehmen.
- Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Zeitstunden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
- Bei Rückbildungskursen werden für max. 10 Zeitstunden die Kosten übernommen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.
- Die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel im Wochenbett werden momentan noch von den Krankenkassen übernommen
- Die privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich im Vorfeld bestätigen.
Kathrin Schotte · Waldenbucher Weg 45 · 72141 Walddorfhäslach
Tel. 0 71 27 / 97 75 38 · E-Mail
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